
Wendung im Leipziger Verfahren – Prof. Dr. Martin Schwab weist zahllose konkrete Impfschäden nach

Gastbeitrag
In der Klage zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-Impfung in das Basis-Impfschema der Bundeswehr, gibt es nun eine positive Wendung. Nachdem der verhandelnde Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bereits seit dem ersten Prozesstag am 02. Mai 2022 eine zu dünne Datenlage bemängelte, konnte der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin, unser Parteimitglied Prof. Dr. Martin Schwab, dem Gericht nunmehr eine umfangreiche Datengrundlage zur Verfügung stellen. Diese umfasst nicht nur eine traurige und ernüchternde Bilanz über Opfer der Massenimpfung, sondern nimmt auch direkten Bezug auf die Aussagen eines Zeugen der Verteidigung.
Was bisher geschah
Dr. Dirk Mentzer vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte am 07.06.2022, dem zweiten von bisher fünf anberaumten Verhandlungstagen ausgesagt, dass die im Zusammenhang mit unerwünschten Nebenwirkungen der Covid-Impfung immer wieder erwähnten Fälle von Myokarditis (Herzmuskelentzündung), in Wirklichkeit nach einem bis fünf Tagen folgenlos abheile. Ob er diese Aussage mit oder wider besseres Wissen getroffen hat, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Der Beschwerdeführerin gelang mit ihrer Einlassung vom 01.07.2022 jedoch eine eindeutige Widerlegung dieser Verharmlosung.
In einem mehrseitigen Schriftsatz führt die Beschwerdeführerin zahllose Fälle an, in denen eben diese Myokarditis einen tödlichen oder dauerhaft behindernden Verlauf nahm sowie weitere, schwere Impf-Nebenwirkungen. Auch weist sie die verharmlosenden Pauschalaussagen Mentzers zurück und kann anhand allgemein zugänglicher medizinischer Daten nachweisen, dass bestimmte Formen der Myokarditis, wie etwa die häufige „fulminante lymphozytäre Myokarditis“ eine Letalität von bis zu 40% in den ersten vier Wochen nach Auftritt zeigt.
Ausblick
Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte ebenfalls einen Versuch unternimmt, ihren Standpunkt zur Harmlosigkeit der Impfung mit tatsächlichen Daten zu belegen. Bereits am vorerst letzten Verhandlungstag, am 08. Juni 2022 hatte das Gericht eine deutliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen gerügt. Es könnte also durchaus sein, dass sich die bisherige Verschleierungstaktik zu den Impfschäden nun nachteilig auf den Prozess auswirkt – zumindest für die Beklagte.
Die Bundesregierung hat seit dem Beginn der sogenannten Corona-Pandemie und insbesondere im Hinblick auf die Massenimpfung mit dem experimentellen mRNA-Impfstoff das Ziel verfolgt, Daten nicht zu erheben, die sich unvorteilhaft auswirken könnten. Sie wurde in diesem Vorgehen auch kürzlich erst von der Evaluierungs-Kommission des Bundestages scharf gerügt.
Sollte sich das Gericht nicht an dieser unfassbaren und unverantwortlichen Vogel-Strauss-Politik beteiligen wollen, dann kann das Urteil eigentlich nur zu Gunsten der Beschwerdeführerin ausgehen. Es bleibt spannend.
Die beiden Schriftsätze, die Prof. Dr. Martin Schwab am 29.06.2022 und am 01.07.2022 eingereicht hat, sind online abrufbar: