V-Aids?

Die auf die Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierten Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich wenden sich ein weiteres Mal an die Öffentlichkeit:

Diesmal geht es um V-AIDS – Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom.

Anhand spezieller Immun-Marker im Blutbild lassen sich bei den Betroffenen Immunschäden nachweisen, die mutmaßlich auf die mRNA-Behandlung zurückzuführen sind.

„Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-AIDS vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht“, so Dr. Marco Rogert.

Mehr dazu hier: https://www.focus.de/presseportal/was-ist-v-aids-nach-einer-impfung-wie-wird-v-aids-diagnostiziert_id_107968934.html

#dieBasis NRW fordert die kompromisslose Anerkennung impfbedingter Schäden, die Prüfung des Rückrufs von Covid-19-Impfstoffen und das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!