Landesvorstand dieBasis zum Urteil in Weimar
Düsseldorf, 12.04.2021 – Keine Gesichtsmasken, keine Mindestabstände, keine Schnelltests mehr für die Schüler/-innen zweier Schulen in Weimar: Das ist die Kurzfassung des Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8. April 2021. Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW begrüßt dieses Urteil im Sinne der Kinder und fordert die flächendeckende Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Sachverständigengutachten.
In dem Beschluss vom 8. April 2021 (Az: 9 F 148/28) wurde vom Amtsgericht Weimar (Familiengericht) eine einstweilige Anordnung in einem „Kinderschutzverfahren“ getroffen, die sich auf zwei Kinder aus Weimar und die von ihnen besuchten Schulen bezieht. Untersagt wird es den Schulen, das Tragen von Gesichtsmasken aller Art vorzuschreiben sowie Mindestabstände und Schnelltests anzuordnen. Des Weiteren wird diesen Schulen geboten, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.
Der Landesvorstand der Partei dieBasis NRW begrüßt dieses Urteil und fordert die Entscheidungsträger in Bund und Ländern auf, die Tatsachenfeststellungen aufgrund der umfangreichen Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und alle nicht evidenzbasierten Maßnahmen umgehend zu beenden, um das Kindeswohl nicht weiter zu gefährden. „Hier wurde erstmalig in Deutschland Beweis erhoben und festgestellt, dass sämtliche Coronamaßnahmen rechtswidrig sind. Da kann die Politik nicht weiter wegsehen und naheliegende Schäden ignorieren“, so Bodo Oepen, Landesvorsitzender der Partei dieBasis NRW.
Bemerkenswert ist aus Sicht des Landesvorstandes, was der Gerichtsbeschluss grundsätzlich festhält: dass „Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben“, dass es keine medizinische Evidenz zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Versorgung gibt und dass selbst die Übertragung von Sars-CoV-2 durch „Aerosole“ „medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen ist“. Darüber hinaus wird die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens festgehalten. Die Maßnahmen schädigen die Kinder, so das Gericht, „physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung“, ohne dass dem ein „Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht“.
Der Landesvorstand NRW teilt die Einschätzung des Gerichts, dass die Maßnahmen „unverhältnismäßig“ sind und auf „Tatsachenferne“ beruhen und fordert daher deren Aufhebung. Auch der Rechtsanspruch der Kinder auf „zugänglichen Schulunterricht“ sollte aus Sicht des Landesvorstands dieBasis NRW umgehend wieder erfüllt werden.
Link zum Urteil:
https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-besc…