Spaniens Lockdown

Spaniens Lockdown verfassungswidrig: Corona-Bußgelder werden erstattet.

Düsseldorf, 28. Oktober 2021 – Spaniens Regierung hat die Einrichtung einer Taskforce angeordnet, die alle Bußgelder, die während des ersten Lockdown 2020 dort verhängt wurden, erstatten soll. Spaniens Verfassungsgericht hatte den Lockdown für verfassungswidrig erklärt. Die Partei dieBasis sieht ihre grundsätzliche Kritik am Lockdown auch in Deutschland bestätigt und mahnt die juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen an. 

Der durch den königlichen Erlass vom 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Lockdown ermächtigte die staatlichen Sicherheitskräfte sowie regionale und lokale Polizeikräfte, Bürgern, die sich nicht an den Hausarrest und Ausgangssperren hielten, Bußgelder aufzuerlegen. Im vergangenen Juli erklärte das Verfassungsgericht in Madrid diese Maßnahme für verfassungswidrig.

Laut dem Ministerium für Regionalpolitik hat die Regierung in Spanien die Einrichtung einer Task Force angeordnet, um alle Bußgelder, die den Bürgern während des ersten Lockdown auferlegt wurden, zu erstatten und die Akten, die sich noch in Bearbeitung befinden, zu löschen.

Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich in ganz Spanien um 1.142.127 Bußgeldverfahren während des ersten Lockdown, zwischen dem 14. März und 21. Juni 2020.

Wie gestern bekannt wurde, hat das Verfassungsgericht nun auch die Anordnung zum zweiten Lockdown von Oktober 2020 bis Mai 2021 für verfassungswidrig erklärt. Hier würden erwartungsgemäß weitere 220.296 Bußgeldverfahren aufgehoben und Bußgelder erstattungspflichtig werden.

In Deutschland hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor zwei Wochen ebenfalls die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Das hieße, dass auch zumindest im Bundesland Bayern verhängte und gezahlte Bußgelder  erstattet werden müssten.

Die Partei dieBasis bewertet die Vorgänge in Spanien als Zeichen funktionierender Rechtsstaatlichkeit und erwartet auch auf verfassungsgerichtlicher Ebene in Deutschland einen entsprechenden Entscheid. Nathalie Sanchez Friedrich, Vorstandsmitglied des Landesverbandes dieBasis NRW, hat spanische Wurzeln und verfolgt das politische Geschehen in Spanien genau. „Ich persönlich und wir aus der Partei dieBasis freuen uns sehr über diese Entwicklung in unserem europäischen Nachbarland. Dort macht das Verfassungsgericht seine Arbeit. Es überprüft die kurzfristig verabschiedeten Gesetze und erlassenen Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin. Wir fragen uns, wie lange wir in Deutschland noch warten müssen, bis das Verfassungsgericht unserem Grundgesetz wieder den ihm zustehenden Vorrang bestätigt und uns Bürgerinnen und Bürger vor grundgesetzwidrigen politischen Schnellschüssen bewahrt.“

 

Quellen:

https://www.elmundo.es/espana/2021/10/22/6172df4e21efa00f6c8b4709.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html

https://nachrichten.es/offiziell-verfassungsgericht-erklaert-zweiten-alarmzustand-in-spanien-fuer-verfassungswidrig/