
Der WDR greift mit Berichterstattung aktiv in die Meinungsbildung und damit in den Wahlkampf für die Landtagswahl in NRW ein.

Gastbeitrag von Nathalie Sanchez Friedrich – Direktkandidatin Wahlkreis 27 (Rhein Sieg Kreis III – Euskirchen III)
Programmbeschwerde
Bornheim, den 08. Mai 2022
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30. April berichtete der WDR in einer Sondersendung „Wahl 2022: Die Chancen der kleinen Parteien“, über die kleinen Parteien, die zur NRW-Landtagswahl antreten:
Gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist der WDR verpflichtet, ausgewogen, neutral und wahrheitsgemäß zu berichten. Stattdessen ist die Berichterstattung in o.g. Beitrag zumindest in Teilen tendenziös und parteiisch.
DieBasis belegt mit über 34.000 Mitgliedern Platz 8 in der bundesweiten Parteienlandschaft – vor der AFD.
Mit einem Zweitstimmenanteil bei der Bundestagswahl 2021 von 1,4% gehört sie zu den großen unter den kleinen Parteien, und dies nach weniger als 2 Jahren ihres Bestehens. In dem genannten Bericht wird dieBasis jedoch erst im Kontext von Kleinstparteien, nahezu unbekannten Parteien und explizit als „Protestpartei“ genannt.
Ein Blick in das Rahmenprogramm der Partei dieBasis würde genügen um zu erkennen, worum es der Partei tatsächlich geht: „Entflechtung des geistig-kulturellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichs“ (Soziale Dreigliederung) und – wie der Name der Partei schon sagt – : Basisdemokratie.
Im Beitrag wird dieBasis jedoch programmatisch auf die Kritik an der Corona-Politik reduziert, obwohl sie im Wahlkampf – ganz anders als CDU, SPD, Grüne und FDP – u.a. klar für Frieden, gegen die verfehlte Energiepolitik und gegen die aktuelle Preisexplosion eintritt. Diese Informationen finden sich ganz leicht unter „Aktuelles“ und „Pressemitteilungen“ auf der Webseite www.diebasis.nrw.
Darüber hinaus hat dieBasis im vergangenen Jahr sehr wohl Kernthemen für die Landtagswahl (basisdemokratisch) mit den Mitgliedern definiert, die sich ebenfalls ganz leicht finden lassen: Kernthemen LTW 2022 – dieBasis, und auf denen sowohl die Plakat-, Social-Media- als auch Flyer-Werbung aufgebaut ist:
- Gesundheit, Pflege, Altenbetreuung
- Direkte Demokratie
- Schule/Bildung Kinder
- Medien
- Justiz/Machtbegrenzung
- Infrastruktur/Energie
DieBasis in ihrem Beitrag als Ein-Themen- oder „Protestpartei“ darzustellen entbehrt jeder journalistischen Sorgfalt und ist aus meiner Sicht schlichtweg manipulativ.
Der akademische Titel der Direktkandidatin in Mönchengladbach und Landeslisten-Zweiten, Dr. Mona Aranea, wird in dem Bericht kurzerhand unterschlagen. Tatsächlich ist sie promovierte Soziologin.
Auf den während der Berichterstattung mehrfach eingeblendeten „Parteiwürfeln“ kommt dieBasis ein einziges Mal verschwommen und mit halbem Logo vor.
Die anderen Parteien werden in anderer bzw. einer eher gestellten Umgebung vorgestellt, während dieBasis auf dem Rheydter Markt aktiv im Wahlkampf besucht wird und dargestellt ist. Es ist die einzige Vorstellung einer Partei in diesem WDR-Beitrag, bei der eine kritische Passantin anmoderiert und eingeblendet wird.
Aus meiner Sicht leistet sich der Moderator allerdings einen deutlichen Fauxpas mit der Aussage, der NRW-Verfassungsschutz hätte dieBasis „bereits auf dem Zettel“. Diese Äußerung wird in einem Atemzug mit Parteien genannt, die tatsächlich unter „Beobachtung“ des Verfassungsschutzes standen bzw. aktuell stehen. Diese Äußerung ist daher klar tendenziös und soll dieBasis ganz offensichtlich als „außerhalb der Verfassung stehend“ bzw. unwählbar etikettieren.
Ich möchte in diesem Kontext deshalb noch einmal auf die Satzung und das Rahmenprogramm von dieBasis NRW verweisen: „Wir stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir setzen uns für die Aufrechterhaltung der Grundrechte ein. Das Grundgesetz muss uneingeschränkt gelten und soll sich in der Landesverfassung widerspiegeln. Von jeder Form extremistischer Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Ordnung untergraben, grenzen wir uns eindeutig und entschieden ab.“
§10 RStV bildet die Grundlage für den vierten Programmgrundsatz, die Journalistischen Sorgfaltsgebote. Diese Sorgfaltsstandards richten sich in erster Linie nach dem sogenannten Pressekodex. Dieser wird in beanstandetem Beitrag definitiv nicht eingehalten.
Ich beschwere mich als Privatperson (und Direktkandidatin im WK 27), möchte aber darauf hinweisen, dass ich in meiner Funktion als Landesvorstand und Pressesprecherin von dieBasis NRW sowohl
- den Landeswahlleiter
- als auch unsere Mitglieder
informieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
Nathalie Sanchez Friedrich“