Pressekonferenz: Strafanzeige IStGH

Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht

Vortrag und Pressekonferenz am 21. Januar 2023 in Wuppertal¹

 Düsseldorf, 22. Januar 2023. Im November und Dezember 2020 unterstützen der Landesverband dieBasis NRW sowie diverse weitere Initiativen Sarah Luzia Hassel-Reusing aus dem Stadtverband Wuppertal bei ihrem Aufruf zu Zeugenaussagen für eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag². Am 26.11.2022 reichte Hassel-Reusing – Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144 – nach mehr als zwei Jahren ehrenamtlicher Recherchen eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts (RS) in Den Haag ein. Die mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich gegen über 400 Tatverdächtige/Beschuldigte und unbekannte Täter weltweit.

Der Einladung zur Pressekonferenz folgten etwa 60 Gäste vor Ort. Von den 450 Redaktionen und Journalisten deutschsprachiger Medien in Deutschland, Schweiz und Österreich nahmen Pressevertreter von alternativen Medien, wie apolut oder AUF1, sowie ein Vertreter der öffentlich-rechtlichen Medien teil, die der Veranstaltung überwiegend online zugeschaltet waren. Die Teilnehmer erfuhren zu Beginn der Pressekonferenz am 21.01.2023 in Wuppertal in einem etwa 70-minütigen Vortrag von den Beweggründen des Ehepaars Reusing, ihrer Herangehensweise bei der Analyse der Sachverhalte und der Auswertung der über 600 Zeugenaussagen aus Deutschland, Griechenland, Kanada und zahlreichen weiteren Ländern, die Basis für die 720 Seiten umfassende Strafanzeige sind. Ihr persönliches Fazit:

Das Verbrechen konnte nur deshalb ein solch globales Ausmaß annehmen, weil verschiedene private Organisationen und Netzwerke international zusammenwirkten, um in den letzten Jahrzehnten Bevölkerungen zu manipulieren und Entscheidungsträger in Schlüsselpositionen zu setzen oder zu beeinflussen. Zu den bisherigen kriminalistischen Phänomenbereichen wie politisch motivierte Kriminalität (PMK), organisierte Kriminalität (OK) oder Terrorismus (§ 129a StGB) kristallisierte sich ein neuer Phänomenbereich heraus: geostrategisch organisierter Terrorismus (GOT). (Folie 29 der unten verlinkten Präsentation)

Hierzu musste die Definition für Organisierte Kriminalität hinsichtlich ihrer Eigenschaft der Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft um drei weitere Elemente – Sozialverbände, Wissenschaft und Medizin – erweitert werden. Die Planung der terroristischen Taten folgte nach ihrer Auffassung zudem durch geostrategische Konzepte unter Ausnutzung staatlicher Strukturen.

Zwar waren bereits vor Beginn des Verbrechens ideologische und finanzielle Einflüsse auf Personen in Schlüsselpositionen vorhanden. Die Mehrzahl der Entscheidungsträger – ebenso wie unzählige gewöhnliche Menschen – ist jedoch dadurch in die Taten hineingezogen worden, als dass ihre Wahrnehmung durch gezielt gesetzte Schocks – unterstützt durch Medien, Wissenschaften und Appelle an niedrige Beweggründe – gewaltsam verschoben wurde.

Nach ihrem Vortrag stellten sich die Reusings den Fragen der anwesenden Journalisten insbesondere zur Motivation. Neben Abschreckung und der Beendigung der Taten, werde natürlich eine Verurteilung der Täter angestrebt. Vor allem dürfe sich ein derartiges Verbrechen nicht wiederholen.  Auf die Frage, welche Chancen die Reusings tatsächlich für die Verfolgung durch den internationalen Strafgerichtshof sehen, wo es bisher bei 32 Verfahren lediglich in einem Fall zu einer Verurteilung gekommen sei, erklärten sie:

„Bekanntermaßen gibt es beim IStGH Ressourcenprobleme. Daher ist es schwer einschätzbar, wo und wie Den Haag den Hauptschwerpunkt setzen wird. Es ist eher wahrscheinlich, dass sich der Strafgerichthof selbst auf einzelne Beschuldigte konzentrieren und darüber hinaus um Amtshilfe bei den nationalen Staatsanwaltschaften bitten wird. Der Fokus könnte auch dorthin gelegt werden, wo wir in unserer Betrachtung gar nicht so tief hingeschaut haben. Mit der Vergabe des Aktenzeichens am 30. Dezember 2022 wurde zumindest deutlich signalisiert, dass die Zulässigkeit der Strafanzeige geprüft wird. Die Aufnahme der Ermittlungen wird in jedem Fall für eine deutliche Abschreckung sorgen und in dem ein oder anderen Land – auch Deutschland – nicht nur zu Beendigung von Taten, sondern im Optimalfall auch zu einem breiten, öffentlichen Diskurs führen“.

Dieses Verfahren könne durchaus auch wegweisend in anderen völkerrechtlichen Kontexten mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein.

 

Nachträge zur laufenden Strafanzeige (Zeugenaussagen) können gerichtet werden an:

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144

Thorner Straße 7

D-42283 Wuppertal

 

Presseanfragen: Nathalie Sanchez Friedrich

Email:

 

Links:

https://diebasis-partei.de/

https://www.diebasis.nrw

¹ Aufzeichnung: https://youtu.be/qR9_7N7uOvc oder https://odysee.com/20230121—Pressekonferenz-Wuppertal-komprimiert:d

²Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf und ist für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde mit etwa 30 % der Weltbevölkerung) zuständig. (Quelle: Wikipedia)

³ Foliensatz der Präsentation: https://nrw.diebasis.nrw/wp-content/uploads/2023/01/Vortrag-Strafanzeige-IStGH_die-BASIS_21012023.pdf