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Neue Westfälische: Rechts-Framing?

Neues von der Pressefront: Die Neue Westfälische sucht verzweifelt Stoff für ihr Rechts-Framing

Bielefeld, 01. April2022 – Der Journalist Jens Reichenbach (Neue Westfälische) schrieb Prof. Dr. Martin Schwab gestern (31.3.2022), er habe den Auftrag, die Vorwürfe des AStA und die persönliche Stellungnahme hierzu für die Leser der Neuen Westfälischen zusammenzutragen. Er gab damit noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme und stellte ergänzend die nachstehenden Fragen.

Hier die Antworten von Prof. Schwab:

Frage 1: „Mich interessiert dabei Ihre Darstellung, dass Sie den Alt-Medien (auch uns) Volksverhetzung vorwerfen, weil diese Medien das Interesse rechter und rechtsextremer Gruppen sowie von Reichsbürgern für die Proteste gegen die Corona-Politik zum Thema machen. Sie sprechen von einer Kontaktschuld („Corona-Leugner- Nazi- Rechts – Rechts“). Bei linken Demos berichten wir doch auch über die Aktivitäten des Schwarzen Blocks (Antifa). Trotzdem habe ich nicht den Eindruck, dass sich damit alle Demoteilnehmer stigmatisiert fühlen. Was sagen Sie dazu?“

Antwort zu Frage 1:

Schon diese Darstellung verzerrt meine Kernaussagen. Die Berichterstattung in den Altmedien erschöpft sich nicht darin, das Interesse von rechtsextremen Gruppen und Reichsbürgern zum Thema der Berichterstattung zu machen. Die Berichterstattung zielt vielmehr darauf ab, bei der Leserschaft den Eindruck zu erwecken, dass alle, die an den Corona-Protesten teilnehmen, eine Nähe zum Gedankengut von Rechtsextremen und Reichsbürgern aufweisen. Die Botschaft lautet schlicht: „Hier marschieren auch die Falschen mit, also kann das Sachanliegen der Proteste nicht richtig sein“. Und ja, darin spiegelt sich die widerwärtige Denkfigur der Kontaktschuld.

Den Vorwurf der Volksverhetzung habe ich ausführlich begründet und mit Quellen belegt, die ich datumgenau zitiert habe. Wenn Menschen, die sich gegen die COVID-Impfung entscheiden, immer und immer wieder als Schuldige gebrandmarkt werden – und genau das geschieht in der Medienberichterstattung, aber auch in der von mir zitierten Äußerung von Karl Lauterbach am 17.3.2022 im Bundestag –, dann sind sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt: Die Menschen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, sind ein „Teil der Bevölkerung“ im Sinne dieser Vorschrift. Diese Menschen werden in den Medien in einer Weise beschimpft, dass ihre Menschenwürde angegriffen wird: Sie werden als allein verantwortlich dafür dargestellt, dass SARS CoV-2 noch existiert, dass Menschen an COVID-19 erkranken und sterben (das habe ich übrigens alles nie in Abrede gestellt) und dass immer noch Freiheitseinschränkungen verhängt werden. Andere möglichen Ursachen werden ausgeblendet und die „Impfverweigerer“ pauschal als Sündenböcke hingestellt, die eigentlich gar kein Recht mehr darauf haben, in dieser Gesellschaft zu existieren. Ja, das ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Wie sehr diese Art der Darstellung in den Altmedien geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, können Sie in einem Beitrag auf den Nachsenkseiten nachlesen, den ich auf dem Kesselbrink auch zitiert habe: https://www.nachdenkseiten.de/?p=78909. Genau genommen beziehe ich mich auf den Anhang zu diesem Artikel. Dort wird beschrieben, wie ein Fahrgast ohne 3G-Nachweis des Zuges verwiesen wird und sich die verbliebenen Fahrgäste ereifern, diese „ungeimpften Schädlinge“ solle man wegsperren, und zwar ins Arbeitslager, und am besten gleich kastrieren.

Es steht zu befürchten, dass es bei solchen rein verbalen Entgleisungen nicht bleiben wird, wenn sich das Feindbild der „Impfverweigerer“ einmal in den Köpfen der Menschen festgesetzt hat. Und damit erfüllen erhebliche Teile der Berichterstattung in den Altmedien, aber eben auch die besagte Äußerung von Herrn Lauterbach, wonach Ungeimpfte angeblich das Land in Geiselhaft nehmen, den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung.

Kommen wir zurück auf das, was Ihr Kollege Jan-Hendrik Gerdener letzten Sommer über mich geschrieben hat: Er warf mir unter anderem vor, ich hätte am 4.7.2021 bei einer Kundgebung in Mönchengladbach gesagt, die Weissagungen rund um den Great Reset machten mir Angst. Dies habe eine mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus als Zustimmung zu diesen Weissagungen gedeutet, weil rechtsextreme sich verstanden fühlten. Und schon stand ich als Protagonist rechtsextremer Verschwörungstheorien da. Journalistisch ist der Text von Herrn Gerdener eine Bankrotterklärung. Wie eine Aussage von mir zu deuten ist, bestimmen nicht Rechtextreme. Und es bestimmen auch nicht Akteure, die zu wissen glauben, wie Rechtsextreme meine Aussage interpretieren werden. Und Herr Gerdener hat meine Aussage nur verkürzt wiedergegeben. Ich habe damals gesagt, dass es zwei Möglichkeiten gibt: Entweder an den Befürchtungen rund um den Great Reset ist nichts dran.

Dann möge der Verfassungsschutz des Landes NRW, dessen Bericht vom 22.6.2021 über die „Corona-Leugner-Szene“ ich damals kritisch beleuchtet habe, ein Dossier schreiben, in dem er die Sorgen der Menschen mit glaubhaften Quellen und plausiblen Erläuterungen entkräftet. Die Verbreitung von Verschwörungstheorien lässt sich nämlich nicht damit bekämpfen, dass man ihre Anhänger beleidigt, sondern nur dadurch, dass man solchen Theorien belastbare Fakten und schlüssige Argumente entgegensetzt. Oder aber an diesen Befürchtungen ist was dran. Dann möge der Verfassungsschutz bitte schnellstens seinen Job machen und unsere Verfassung schützen.

Was daran rechtsextrem sein soll, erschließt sich mir nicht. Mir ist nur eines klar: Herrn Gerdener ging es nicht darum, seine Leserschaft sachlich zu informieren. Es ging ihm ausschließlich um Rechts-Framing.

Die Antifa beschwert sich deshalb nicht über die Berichterstattung betreffend ihre Demos, weil sie keinen Anlass dazu hat! Der WDR hat am 28.3.2022 einen Artikel über mich veröffentlicht, worin – offenbar ohne eigenständige journalistische Prüfung – Behauptungen aus einem Dossier verbreitet werden, das ein antifaschistisches Recherche-Kollektiv OWL über mich ausgearbeitet hat. Einziges Ziel dieses Beitrags ist ganz offensichtlich, diesem Recherche-Kollektiv eine zusätzliche Reichweite zu verschaffen. Die Antifa wird von den Medien hofiert wie noch nie. Weswegen sollte sich da irgendjemand stigmatisiert fühlen?

 

Frage 2: „In Ihrer Rede am Kesselbrink sagen Sie, dass die neutralen Betrachter nun gemerkt hätten, dass bei den Protesten „keine Nazis unterwegs sind“. Das wird aber selbst in der Szene nicht immer so gesehen. Die Youtuberin „Just myLap“ spricht mit einem Gesprächspartner nach ihrer Rede darüber, dass es sehr wohl Personen in der Szene gibt, die alle Frames bedienten.

Deshalb war die Hypothese unserer Berichterstattung bisher: Es gibt Neonazis, Rechte und Reichbürger bei den Spaziergängen und trotzdem sind natürlich nicht alle Teilnehmer Verfassungsfeinde oder Rechtsextreme.

Können Sie auf dieser Grundlage etwas dazu sagen, warum offenbar Rechte und Rechtsextreme die Nähe der Corona-Proteste suchen und welche Auswirkungen das für Ihre Proteste hat?“

Antwort zu Frage 2:

Dazu kann ich erst etwas sagen, wenn Sie präzise definieren, was für Sie „rechts“ bzw. „rechtsextrem“ bedeutet. Dieser Vorwurf wird in der jüngeren Zeit, auch schon vor der Corona-Krise, so inflationär erhoben, dass der Begriff des Rechtsextremismus seine Konturen zu verlieren droht. Und noch einmal: Die Tatsache, dass Sie die Teilnahme von Personen, die Sie als rechts oder rechtextrem ausgemacht zu haben glauben, in Ihrer Berichterstattung thematisieren, hat eine Appellfunktion: „Liebe Leserschaft, da marschieren die Falschen mit, deshalb kann auch das Sachanliegen des Protests nicht richtig sein“.

Wenn es Ihnen und Ihren Kollegeninnen und Kollegen in den Altmedien wirklich um sachliche Berichterstattung und um objektive Information ginge, wäre Ihnen völlig egal, ob da irgendwo auch noch ein paar Gestalten mitlaufen, die mir zweifelhaftem Gedankengut unterwegs sind. Sie würden dann vielmehr die Sachaussagen thematisieren, die auf den Kundgebungen zur Diskussion gestellt werden. Über die tatsächlichen Grundlagen der Pandemie-Darstellung, über Nutzen und Schaden der Corona-Maßnahmen und über die Impfungen müsste es eigentlich einen kontroversen Diskurs auf Augenhöhe geben – einen Diskurs also, bei dem nicht die eine Meinung von vornherein als gut und die andere als schlecht abgestempelt wird.

Stattdessen wurde der Debattenraum von Beginn an verengt: Die Annahme, dass (1.) niemand gegen SARS CoV-2 immun sei, dass (2.) dieses Virus symptomlos übertragen werden könne, dass man (3.) eine Infektion mit SARS CoV-2 durch einen reinen Labortest nachweisen könne, dass (4.) die Intensivstationen von einer Überlastung bedroht seien und dass (5.) Lockdown und AHA-Regeln der einzige Weg seien, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, durfte nicht hinterfragt werden, und wer es dennoch tat, bekam (und bekommt auch heute noch) Kampfbegriffe wie „Schwurbler“ oder „Corona-Leugner“ zu hören.

Gleiches widerfährt nunmehr jenen, welche die Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-Impfstoffe in Zweifel ziehen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Feindbild-Rhetorik und die Verengung des Debattenraums auf massive Argumentationsdefizite und handfeste Evidenzlücken hindeuten.

Denn wer überzeugende Argumente in der Sache hat, hat persönliche Angriffe gegen Andersdenkende nicht nötig.

Jetzt unterstellen wir mal, es gelänge Ihnen tatsächlich, mir eine konturenscharfe Definition von Rechtsextremismus zu liefern. Unterstellen wir ferner, bei Protesten, an denen ich teilnehme, nehmen auch Personen teil, auf die diese Definition zutrifft. Dann stellt sich tatsächlich die Frage, wie ich mich verhalten soll, und wieder habe ich Gegenfragen an Sie:

(1.) Woran erkenne ich die so definierten Rechtsextremen?

(2.) Welche legalen (!) Mittel hat der Veranstalter einer Demonstration, Rechtsextreme, sofern er sie überhaupt als solche identifizieren kann,  fernzuhalten? Ich verweise darauf, dass das staatliche Gewaltmonopol auch bei Demonstrationen gilt.

(3.) Was bleibt vom Demonstrationsgrundrecht noch übrig, wenn von allen Teilnehmern erwartet wird, sich zu entfernen, sobald auch nur ein Rechtsextremer mitläuft?

Auch wenn Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Altmedien es nicht wahrhaben wollen: Der Corona-Protest ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Diese Erkenntnis können Sie auch mit Ihrem Rechts-Framing nicht mehr aufhalten. Wenn aber Protest aus der Mitte der Gesellschaft kommt, verdient er in den Medien eine Auseinandersetzung in der Sache. Hier haben sämtliche Altmedien, auch die Neue Westfälische, noch einiges nachzuholen.

 

Frage 3: „Ein Hauptkritikpunkt zu diesem Aspekt vom AStA und dem Recherchenetzwerk OWL ist ja, dass sie mit einer Frau Projekte angeschoben oder ihr Hilfe angeboten haben, die sich auf ihrem Telegram-Kanal als RuStaG-Deutsche (Reichsbürger-Argumentation gegen die Behörden) positioniert und auf zwei Demos der Neonazi-Partei „Die Rechte“ gegen die Inhaftierung von Ursula Haverbeck demonstriert haben soll. Mich interessiert dazu: War ihnen das rechtsextreme politische Engagement der „Mutter zweier Kinder“ nicht bewusst oder ist Ihnen das im gemeinsamen Kampf gegen die Corona-Politik egal?“

Antwort zu Frage 3:

Bisher kenne ich über die Dame, die mir als „rechter“ Kontakt zum Vorwurf gemacht wird, nur die Informationen, die im Dossier des bereits erwähnten antifaschistischen Recherche-Kollektivs erwähnt sind. Und diese Informationen halte ich in keiner Weise für vertrauenswürdig. Auch Sie liefern im Text Ihrer Fragestellung nur Behauptungen, aber keine Belege.

Wenn ich mich also näher damit beschäftigen wollte, müsste ich eigene Ermittlungen anstellen. Ich müsste herausfinden, bei welchen Veranstaltungen besagte Dame tatsächlich zugegen war, was das genau für Veranstaltungen waren, wer diese Veranstaltungen verantwortlich organisiert und durchgeführt hat und wie diese verantwortlichen Personen politisch einzuordnen sind. Ich müsste mir ferner nähere Kenntnisse über Ursula Haverbeck aneignen; denn sie war mir völlig unbekannt, bevor Herr Gerdener mich mit diesem Namen im Hintergrund-Interview zu seinem Hetz-Artikel gegen mich vom 10.8.2021 (Datum der Online-Veröffentlichung) konfrontierte.

Ich müsste wissen, was genau sie gesagt hat und wofür genau sie verurteilt wurde. Und als Rechtswissenschaftler würde ich mir selbstverständlich auch eine eigenständige Bewertung vorbehalten, ob mich das Urteil überzeugt. Das heißt: Selbst wenn die Frau bei bestimmten Veranstaltungen tatsächlich dabei gewesen sein sollte, müsste ich hinterfragen, auf welcher Tatsachengrundlage und anhand welcher Maßstäbe diese Veranstaltungen als missbilligenswert angesehen werden.

Solange ich das alles nicht gemacht habe, ist die Frau, mit der ich damals kooperiert habe, für mich eine unbescholtene Bürgerin.

Und warum stelle ich nun diese Ermittlungen nicht an? Ganz einfach: Weil ich dafür keine Zeit habe! Weil ich mich, seit ich als Kritiker der Corona-Maßnahmen öffentlich in Erscheinung getreten bin, vor Anfragen verzweifelter Menschen nicht mehr retten kann. Weil ich sehe, dass diesen Menschen – vor allem unseren Kindern – schwerstes Unrecht geschieht. Weil es meine Aufgabe als Rechtswissenschaftler ist, die Rechtspflege daran zu erinnern, dass es auch noch andere Rechtsvorschriften gibt als das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnungen.

Die DSGVO ist bei den Testungen in den Schulen zeitweise massiv verletzt worden, ohne dass das freilich die Gerichte gestört hätte. Die Standards des Arbeitsschutzes müsste man über § 21 SGB VII längst auf unsere Kinder anwenden, und wenn man das endlich machen würde, wäre mit den Masken an den Schulen ganz schnell Schluss.

Wenn bei den Tests richtig hingeschaut würde, würde man erkennen, dass die Teststäbchen oftmals mit Ethylenoxid sterilisiert sind und deswegen in den menschlichen Körper, auch in die Nase, gar nicht eingeführt werden dürfen. Die Gefährdungsanalysen von Werner Bergholz (siehe z. B. hier: https://diebasis-st.de/…/Gefa%CC%88hrdungsanalyse…) müssten eigentlich dazu führen, dass die Testungen an den Schulen sofort flächendeckend gestoppt werden.

Und die Einsicht, dass ein Mensch nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann, wenn man ihn vor die Wahl stellt, sich entweder impfen zu lassen oder seinen Job zu verlieren, müsste eigentlich dazu führen, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen sofort ein- für allemal begraben wird.

Ich habe also als Rechtswissenschaftler ein breites Spektrum an Rechtsmaterien zu beackern.

Und damit bin ich wieder bei Ihrer Frage: Nein, mir ist es nicht egal, mit wem ich kooperiere. Aber ich springe nicht über jedes Hölzchen, das die Antifa mir hinhält. Ich setze vielmehr Prioritäten: Ich helfe in allererster Linie den Menschen, die mich brauchen, und zwar unentgeltlich!

Für mich ist das alles Teil meiner rechtswissenschaftlichen Forschung: Die Erfahrungen aus Mails von und Gesprächen mit Betroffenen bilden die Grundlage meiner Vortragstätigkeit. Meine Musterschreiben zu Tests, Masken und Impfungen sowie meine (wenigen) forensischen Erfahrungen mit Corona-Bußgeldsachen werde ich eines Tages publizistisch verwerten. Und die Analyse der Medienberichterstattung rund um Corona wird in den nächsten Monaten und Jahren einen absoluten Schwerpunkt meiner Forschungstätigkeit bilden.

Und damit komme ich zu einer Gegenfrage: Wo setzen Sie selbst eigentlich Ihre Prioritäten? Haben Sie schon einmal einem Rechtswissenschaftler die Frage gestellt, ob die Corona-Maßnahmen rechtmäßig sind?

Ihr Kollege Ansgar Mönter hat dies getan und am 8.1.2021 in der Neuen Westfälischen (Datum der Online-Veröffentlichung) einen sehr gelungenen Artikel darüber veröffentlicht. Herr Mönter hat mich damals nicht zu meinen Kontakten, sondern zu den einschlägigen Sachfragen interviewt.

Und genau das möchte ich auch Ihnen ans Herz legen. Wenn es Ihnen nämlich um die Sache ginge, wäre Ihnen Ihrerseits egal, was die Antifa über eine Frau verbreitet, mit der ich irgendwann mal irgendwo zum Thema Kinderrechte kooperiert habe.

Aus der Art der Fragestellung kann ich nur den Schluss ziehen, dass Herr Reichenbach das Rechts-Framing, das überall und eben auch in der Neuen Westfälischen geübt wird, mit Zähnen und Klauen verteidigen will. Aber wir dürfen uns davon nicht einschüchtern lassen!

Nicht nur die fortwährende Beschimpfung von „Corona-Leugnern“ und „Impfverweigerern“ ist Volksverhetzung, sondern auch deren fortwährende Gleichsetzung mit Rechtsextremen.

Denn ich bleibe dabei: Wer unbescholtene Menschen, die einfach nur ihr Leben zurückhaben wollen, mit Rechtsextremen gleichsetzt, banalisiert das Treiben derjenigen, die wirklich mit einer ausländerfeindlichen und rassistischen Agenda unterwegs sind, und verharmlost auf diese Weise das NS-Unrecht. Einschlägig ist hier § 130 Abs. 3 StGB.

 

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