Justiz braucht eine neue Basis
Gastbeitrag von Prof. Dr. Martin Schwab
Bielefeld, 24. April 2022 – Mit den Arbeitsergebnissen der Justiz in Corona-Sachen können wir nicht zufrieden sein. Aber auch vorher gab es schon Probleme, vor allem dann, wenn geprellte Kunden gegenüber großen Konzernen ihr Recht suchten. Und ein deutscher Staatsanwalt hat gegenwärtig keine Chance, einen europäischen Haftbefehl zu erwirken, weil er zu stark von der Regierung abhängig ist (EuGH v. 27.5.2019 – C-508/18).
Es ist Zeit, in der Rechtspflege einige wichtige Stellschrauben zu verändern:
1. Der Prüfungsstoff in beiden Staatsprüfungen ist viel zu umfangreich! Wichtige Qualitäten abseits von der Kenntnis des geltenden Rechts kommen zu kurz. Z.B. wird im Studium überhaupt nicht gelehrt, woran man Propaganda erkennt. Gerade das wäre aber ein wichtiges Rüstzeug für das spätere Berufsleben: Die Rechtspflege muss widerstandsfähig sein gegen Versuche, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Außerdem sollten praxisorientierte Ausbildungselemente gestärkt werden.
2. Über den Einstig in die und den Aufstieg innerhalb der Richterlaufbahn sollten nicht mehr Parlamente und Exekutive entscheiden, sondern ein Richterwahlausschuss, dessen Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben müssen und in den letzten 10 Jahren keiner politischen Partei angehört haben dürfen. Richter sollte nur werden dürfen, wer vorher einige Jahre als Anwalt gearbeitet hat.
3. Nach Abschluss jeder Instanz sollte die Möglichkeit bestehen, ein – neu einzurichtendes – Bundesverfahrensgericht anzurufen, um die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu rügen. Insbesondere sollte bei diesem Gericht auch geltend gemacht werden können, dass das Gesuch, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zu Unrecht verworfen wurde.
4. Die Erledigung von Fallzahlen darf nicht alleinige Messgröße für die Leistung eines Richters sein. Zusätzlich muss die Qualitätskontrolle stattfinden – stichprobenartig mittels Peer Review unter Beteiligung der Anwaltschaft.
5. Verwaltungsgerichtliche Verfahren sollten komplett gerichtskostenfrei sein. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung für den rechtsuchenden Bürger ist unwiderleglich zu vermuten. Von Behörden darf demgegenüber ausreichend Rechtskenntnis verlangt werden; lassen sie sich anwaltlich vertreten, sollten sie ihren Anwalt selbst zahlen müssen, und zwar selbst dann, wenn sie den Prozess gewinnen.
6. Jeder Angeklagte in Strafsachen und jeder Betroffene in Bußgeldsachen sollte Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Pflichtverteidiger haben. Der Angeklagte bzw. Betroffene steht einem Staatsapparat gegenüber, dem er keine adäquate eigene Rechtskunde entgegensetzen kann. Und immerhin geht es um den Vorwurf sühnebedürftigen Unrechts.
7. Die Unabhängigkeit von Staatsanwälten sollte gestärkt werden. Mindestens muss der Einfluss der Regierungen komplett zurückgedrängt werden.
8. Das alles wird nicht zum Nulltarif zu haben sein. Es wird eine ganze Menge Geld kosten. Aber ein funktionierender Rechtsstaat sollte uns dieses Geld wert sein. Wir werden für dieses Geld nämlich etwas ganz Wichtiges zurückbekommen: das Vertrauen der Menschen in die Justiz. Dieses Vertrauen hat in den letzten Jahren massiv gelitten, und zwar auch schon vor Corona. Es wird höchste Zeit, den verlorengegangenen Kredit zurückzugewinnen.