EU Durchführungsverordnungen

Die EU-Kommission hat in den letzten Tagen weitere und nun insgesamt vier Insektenarten in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als “Speiseinsekten” zugelassen:

Mehlwürmer, Heuschrecken, Grillen sowie der Getreideschimmelkäfer dürfen als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Pizzaprodukten, Snacks, Erdnussbutter, Proteinerzeugnissen als Fleisch-Analoge, Schokoladenerzeugnissen und weiteren verwendet werden.

Beispiel: Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel: https://lexparency.de/eu/32023R0005/?fbclid=IwAR36oTWjVhE9qcR414capeMSOqeBYQNP-2BPL_atUpIC1BJUPE5s4s7J6CQ

Bei der Verwendung von Insekten in Lebensmitteln muss auf der Umverpackung der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

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#dieBasis NRW empfiehlt: Lupe mitnehmen! Wir fordern die Abschaffung von EU-Vorgaben für Lebensmittel!

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weitere Quelle: In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen (report24.news)