Infektionsschutzgesetz

Der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes (§28 a/b) Der Bundestag kann mit einfacher Mehrheit folgende Regelungen wieder Inkraftsetzung: Abstandhalten, Maskenzwang, Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Testpflicht, 3G usw. Ferner könnten die Länder entscheiden, von Oktober bis Ostern Versammlungen zu verbieten oder Kontaktbeschränkungen anzuordnen. Das…